§14a EnWG · Netzentgelt-Reduzierung
Schuldet dir dein Netzbetreiber Geld?
Wenn du eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher hast, steht dir nach §14a EnWG eine jährliche Netzentgelt-Reduzierung zu. Viele Netzbetreiber rechnen sie falsch oder gar nicht ab. Prüfe es in 2 Minuten.
💰 Je nach Modul sind das rund 110–190 € pro Jahr – rückwirkend.
- Ab 4,2 kW Anschlussleistung besteht Anspruch (Geräte ab 2024)
- Modul 1: pauschale Reduzierung · Modul 2/3: prozentual bzw. zeitvariabel
- Wird nur einmal jährlich abgerechnet – leicht zu übersehen
- Wir zeigen dir was dir zusteht und liefern das Anschreiben an den Netzbetreiber
So funktioniert's
- 1
3 Fragen beantworten
Gerät, Inbetriebnahme, aktuelle Abrechnung.
- 2
Wir prüfen deinen Anspruch
Abgleich mit §14a EnWG und deinem Netzbetreiber.
- 3
Anschreiben erhalten
Fertiges Musterschreiben – nur unterschreiben & senden.
2 Min.
Ausfüllzeit
DSGVO
Server in der EU
§14a EnWG
Rechtsgrundlage
Beispielrechnung
Wärmepumpe, Netzgebiet mit pauschaler Reduzierung nach Modul 1:
- Netzentgelt-Reduzierung Modul 1
- ca. 150 € / Jahr
- Rückwirkend seit Inbetriebnahme (2 Jahre)
- ca. 300 €
- Mögliche Erstattung
- bis zu 300 €
Werte je nach Netzbetreiber und Modul unterschiedlich. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, private Wallbox, Batteriespeicher) über 4,2 kW. Geräte ab 2024 sind verpflichtend steuerbar; ältere Wärmepumpen können freiwillig wechseln (Bestandsschutz bis Ende 2028).
Bereit für deinen Check?
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