§14a EnWG · Netzentgelt-Reduzierung

Schuldet dir dein Netzbetreiber Geld?

Wenn du eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher hast, steht dir nach §14a EnWG eine jährliche Netzentgelt-Reduzierung zu. Viele Netzbetreiber rechnen sie falsch oder gar nicht ab. Prüfe es in 2 Minuten.

💰 Je nach Modul sind das rund 110–190 € pro Jahr – rückwirkend.

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So funktioniert's

  1. 1

    3 Fragen beantworten

    Gerät, Inbetriebnahme, aktuelle Abrechnung.

  2. 2

    Wir prüfen deinen Anspruch

    Abgleich mit §14a EnWG und deinem Netzbetreiber.

  3. 3

    Anschreiben erhalten

    Fertiges Musterschreiben – nur unterschreiben & senden.

2 Min.
Ausfüllzeit
DSGVO
Server in der EU
§14a EnWG
Rechtsgrundlage

Beispielrechnung

Wärmepumpe, Netzgebiet mit pauschaler Reduzierung nach Modul 1:

Netzentgelt-Reduzierung Modul 1
ca. 150 € / Jahr
Rückwirkend seit Inbetriebnahme (2 Jahre)
ca. 300 €
Mögliche Erstattung
bis zu 300 €

Werte je nach Netzbetreiber und Modul unterschiedlich. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, private Wallbox, Batteriespeicher) über 4,2 kW. Geräte ab 2024 sind verpflichtend steuerbar; ältere Wärmepumpen können freiwillig wechseln (Bestandsschutz bis Ende 2028).

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